Wer Informationen vom Bundesinnenministerium haben will, muss erst einmal selbst Informationen liefern. Das beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) federführende Ministerium weigert sich seit neun Jahren, IFG-Anfragen per E‑Mail zu beantworten, die über die Plattform FragDenStaat.de bei ihm eintreffen. Nur wer Horst Seehofers Ministerium eine Postadresse mitteilt, erhält eine inhaltliche Antwort.
Dieses Verfahren wird nun erstmalig gerichtlich überprüft. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden angewiesen, bei einfachen Anfragen nicht mehr Daten als nötig einzufordern und damit auf die Sammlung von Postadressen zu verzichten. Das heißt, dass auch Anfragen möglich sein sollen, die unter einem Pseudonym gestellt werden. Dabei stützt sich Kelber nicht auf seine Funktion als Beauftragter für Informationsfreiheit, in der er kaum rechtliche Handhabe hat, sondern auf seine in der Datenschutzgrundverordnung festgeschriebene Kontrollfunktion.
Als erstes profitieren Anwälte
Das Innenministerium will dieser Weisung allerdings nicht Folge leisten und weiterhin Adressen von Antragsteller:innen sammeln. Es hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen Kelbers Behörde, die bis vor kurzem selbst noch dem Innenministerium untergeordnet war, eingereicht. Dabei lässt sich das Ministerium von der Hauskanzlei der Bundesregierung, Redeker Sellner Dahs, vertreten. Auf der Klage steht dementsprechend „Bundesrepublik Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland“ – und bezahlt wird eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Aus dem Schriftwechsel zwischen den Behörden im Vorfeld der Klage, die auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes herausgegeben wurden, geht hervor, dass das Innenministerium vor allem grundsätzliche Probleme mit dem Informationsfreiheitsgesetz und FragDenStaat hat. Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Innenministerium und vormaliger Abteilungsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz, schreibt an Kelber, seine Behörde akzeptiere es nicht, dass Personen Anträge über FragDenStaat stellten und die Plattform „in die Kommunikation zwischen sich und dem BMI einbeziehen“.
Ministerium beschwert sich über „schikanöse Anträge“
In weiteren Briefen an Kelber beschwert sich das Innenministerium darüber, die Nutzung von FragDenStaat führe „zu einer Belastung der Verwaltung mit Anträgen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie nicht nur gestellt werden, um die Verwaltung schikanös zu beschäftigen oder zur einzelantragsunabhängigen Veröffentlichung bestimmter Informationen zu zwingen.“
Daraus wird deutlich, dass es dem Innenministerium vor allem darum geht, Bürger:innen davon abzuhalten, ihr Recht auf Informationsfreiheit vollständig nutzen zu können. Ob es diesen Kurs auch künftig fortsetzen kann, muss jetzt das Verwaltungsgericht Köln entscheiden.
